Aktuelles

Das 2. Haus im Dichtereck ist fertig

Auf der Freifläche rechts vom Wohnhaus Heinrich-Heine-Straße 37 ist ein neues Gebäude entstanden. Es konnte planmäßig zum 1. August 2023 an die neuen Mieter übergeben werden.

Das Gebäude Heinrich-Heine-Straße 36 ist Baugleich mit der Heinrich-Heine-Straße 37.

Information zur Montage von elektronischen Rauchwarnmeldern.

Zur Zeit werden unsere Liegenschaften mit EHKV (elektronische Rauchwarnmelder) der Firma Techem ausgestattet. Die Montage EHKV erfolgt durch die Firma R&R Gebäudetechnik GmbH. Leider haben wir keinen Einfluss auf die Terminvergabe. Bitte wenden Sie sich DIREKT unter

030/24171666   oder   info@rr-gmbh.net

an die Montagefirma.

 

Ausstattung der Wohnungen mit Rauchmeldern

Im Brandfall breitet sich der tödliche Rauch schnell und oft unbemerkt in der gesamten Wohnung aus. Ein Rauchmelder schützt Sie und Ihr Zuhause, denn er warnt frühzeitig vor Brandrauch, vor allem im Schlaf, wenn der menschliche Geruchssinn nicht aktiv ist. So gewinnen Sie kostbare Zeit, um sich in Sicherheit zu bringen und Hilfe herbeizurufen. Die Brandenburgische Bauordnung schreibt in § 48 vor, jede Wohnung bis spätestens 31. Dezember 2020 mit Rauchmeldern auszustatten. Zur Umsetzung dieser Verordnung wurde unser Messdienstleister TECHEM beauftragt, in unseren gesamten Wohnungsbestand Rauchmelder entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu montieren. Wir haben uns für den Einbau von Funk-Rauchmeldern entschieden. Diese haben eine Lebensdauer von 10 Jahren und bieten gegenüber den herkömmlichen Rauchmeldern den Vorteil, dass sie die jährlich vorgeschriebene Wartung/Prüfung als Fernprüfung per Funk ermöglichen. Hierbei werden Fehler oder Störungen des Rauchmelders registriert und ggf. automatisch ein Auftrag zur Reparatur des Gerätes ausgelöst. Nach erfolgter Prüfung erstellt Techem ein Serviceprotokoll, welches uns als Nachweis der Wartung/Prüfung übergeben wird.
Nachfolgend finden Sie noch einige Detailinformationen:
1. Der Einbau von Rauchmeldern erfolgt in allen Räumen, wie Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flur der Wohnung. Gemäß DIN 14676 wird in der Regel in jedem Raum jeweils ein Rauchmelder mittig an der Decke befestigt. In Küche und Bad werden keine Rauchmelder montiert.
2. Bitte beachten Sie die Bedienungsanleitung und Nutzerinformationen für den Betrieb der Rauchmelder. Diese werden Ihnen bei der Montage ausgehändigt. Hier finden Sie Detailinformationen zur Funktion, zum Verhalten bei Störungen, zum Vorgehen bei Renovierungen usw.. Ebenfalls finden Sie die jeweilige Rauchmelder-Hotline von TECHEM, die Sie jederzeit – rund um die Uhr – kostenfrei kontaktieren können.
3. Es werden in allen Wohnungen standardmäßig Rauchmelder montiert. Hörgeschädigte bitten wir, sich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen, da sie Anspruch auf die Versorgung mit einem auf ihre Bedürfnisse angepassten Rauchmeldersystem haben. Die spezifischen Geräte müssen dann zusätzlich zu den Rauchmelden in den Räumen installiert werden.
4. Als Eigentümer und Ihr Vermieter sind wir zur Ausstattung Ihrer Wohnung mit Rauchmeldern gesetzlich verpflichtet. Die einheitliche Ausstattung mit Qualitätsrauchmeldern bietet für alle Bewohner des Wohnhauses ein Höchstmaß an Sicherheit. Die Sicherstellung des laufenden Betriebs dieser Geräte erfolgt über die jährliche Fernprüfung per Funk (Funktionskontrolle) durch TECHEM. Aus diesem Grund müssen wir Sie bitten, bereits montierte eigene Rauchmelder wieder zu demontieren.
5. Wir weisen Sie darauf hin, dass der Einbau der Rauchmelder auch dann erfolgt, wenn Sie auf eigene Kosten bereits Rauchmelder in der Wohnung eingebaut haben sollten oder wenn Sie diesen persönlich ablehnen.

Renovierung der Treppenhäuser

Einen weiteren Fokus legt die PWG wieder auf die Renovierung der Treppenhäuser.